Zuwendungen

Die Regelung der Zuwendungen trägt den unterschiedlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gönner Rechnung. Jeder Spender entscheidet über die gewünschte Form der Zusammenarbeit und wie seine Spende verwendet wird. Spenden sind steuerlich absetzbar.

Formen der Zusammenarbeit und finanziellen Donationen

Professionelles Volontariat
Unentgeltliche Beratungstätigkeit (Fach-Consulting) oder Arbeit (z.B. Vermittlung von Spenden) in einem präzis abgesteckten Umfang zu Gunsten des Stiftungszweckes der Foundation Benedict.

Finanzielle Donationen
Die Beträge verstehen sich pro Jahr und bestehen auf mindestens drei Jahre hin.

Natürliche Personen Juristische Personen
Donator*
Sponsoring**
CHF 10’000.- Gewerbe/Kleinbetriebe:
CHF 5’000.-
Mittelständische Betriebe:
CHF 20’000.-
Grossbetriebe:
CHF 50’000.- und mehr
Mitglied Advisory Board CHF 2’500.-
Mitglied Freundeskreis CHF 500.-
Orgelpfeifen*** kaufen

*Donator
Sie können die Foundation Benedict jederzeit mit einer Direktzahlung berücksichtigen. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

**Sponsoring
Im Einzelgespräch mit Vertretern von Firmen und Institutionen können angepasste Lösungen im Sinne eines Sponsorings mit Werbewirkung gesucht werden.

***Orgelpfeifen
Mit dem Erwerb von „Orgelpfeifen“ – original Gottlieber Hüppen unterstützen Sie ebenfalls die Foundation Benedict.

Spendenverwendung

Nicht zweckgebundene Spenden
Sie überlassen es den Verantwortlichen der Foundation Benedict den Zweck Ihrer Spende zu bestimmen. Das ermöglicht eine gewisse Flexibilität in der Umsetzung unserer Aufgaben. Obschon es das erklärte Ziel ist, die Verwaltungskosten so niedrig wie möglich zu halten, gibt es auch in diesem Bereich Ausgaben, die gedeckt werden müssen.

Zweckgebundene Spenden
Ihre Spende wird direkt dem von Ihnen bestimmten Zweck zugeführt. Spenden können in jeder Grössenordnung getätigt werden. So können ganze Projekte oder auch nur Teilprojekte (z.B. ein einzelnes Fenster) finanziert werden.

Steuerliche Behandlung der Spendenbeiträge

Die Foundation Benedict ist am 12. November 2007 in der Schweiz in die Liste der gemeinnützigen Organisationen aufgenommen worden. Spenden-Beiträge an die Foundation Benedict sind in der Schweiz gemäss Paragraph 70 Absatz 1 H /StG und Art. 56 g /DBG vollständig von der Einkommensteuer absetzbar, sofern sie (je nach Kanton) 10% des um die Zuwendungen reduzierten steuerpflichtigen Einkommens nicht übersteigen.

Die Beiträge werden ohne Gegenleistung seitens der Foundation Benedict entrichtet; damit bleiben Spenden nach Schweizerischem Recht steuerfrei sowohl hinsichtlich der Mehrwertsteuer als auch hinsichtlich der Schenkungssteuer.

Zahlungen aus dem EU-Raum werden je nach Land mit der schweizerischen Gesetzgebung vergleichbar behandelt. Es empfiehlt sich eine vorgängige Abklärung mit der Foundation Benedict und den zuständigen Steuerbehörden.